Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge betreffen insbesondere Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Es gibt eine Unterscheidung in der Zahlung von Beiträgen durch Versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte.

Versicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen nach den Vorschriften der einzelnen Versicherungszweige Beiträge aus ihrem Arbeitsentgelt zahlen. Die Beitragshöhe bemisst sich hierbei nach einem bestimmten Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen; höchstens jedoch die Zugrundelegung des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dieie Beiträge werden jeweils ungefähr zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Pflichtbeiträge der Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber beim Entgelt einbehalten und von der zuständigen Stelle eingezogen.

Freiwillig Versicherte tragen die Beiträge in der Regel allein; bei Beschäftigten mit einem Einkommen über der jeweiligen Jahresentgeltgrenze, leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung.

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