Steuerbescheid

= Verwaltungsakt, durch den die Finanzbehörden Steuern festsetzen

Der Steuerbescheid ist schriftlich zu erteilen, sofern nichts anderes bestimmt wurde. 

Er muss die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und den Steuerschuldner angeben.

Gemeinsam veranlagte Ehepartner erhalten einen Steuerbescheid und sind dann Gesamtschuldner der Steuer.

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Alle Angaben ohne Gewähr.