Tantiemen

= Vergütungen, die sich nach Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens bemessen

Wenn die Zahlungen an den Arbeitnehmer erfolgen, gehören sie zum Arbeitslohn.

Es ist zu unterscheiden in:

  • Tantiemen, die fortlaufend gezahlt werden (gehören zum laufenden Arbeitslohn und werden zusammen mit übrigen laufenden Arbeitslohn versteuert)
  • Tantiemen, die nicht fortlaufend gezahlt werden (gehören zu sonstigen Bezügen)

Wenn die Verwendung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung stattfindet, erfolgt eine steuerliche Anerkennung der Entgeltumwandlung, wenn die Gehaltsänderungs-Vereinbarung vor der Fälligkeit der Tantiemenzahlung abgeschlossen wurde.

Tantiemen sind imm Bereich der Sozialversicherung beitragspflichtig.

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