= tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten VL-Leistungen meist anteilig.
Für das Erhalten der vermögenswirksamen Leistungen ist der Abschluss eines VL-Sparplans nötig; z.B. eines:
Alle Angaben ohne Gewähr.