Werbungskosten

= Aufwendungen oder Ausgaben, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen

Die Kosten sind bei einer steuerrechtlichen Ermittlung der Überschusseinkünfte, zwecks der Berechnung der Einkommensteuer, von den Einnahmen abzuziehen.

Werbungskosten können entstehen bei:

  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünften aus Kapitalvermögen
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstigen Einkünften

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