= Aufwendungen oder Ausgaben, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen
Die Kosten sind bei einer steuerrechtlichen Ermittlung der Überschusseinkünfte, zwecks der Berechnung der Einkommensteuer, von den Einnahmen abzuziehen.
Werbungskosten können entstehen bei:
Alle Angaben ohne Gewähr.