= Pensionskassen, für die bei steuerlicher Behandlung die allgemeinen Grundsätze gelten
Zusatzversorgungskassen sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
Die häufigsten Organisationsformen sind die Körperschaft und die Anstalt des öffentlichen Rechts.
Man unterscheidet, ob die Zusatzversorgungskasse im Umlageverfahren oder im Kapitaldeckungsverfahren betrieben wird.
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