Wie Sie bereits erfahren haben, können in einem Unternehmen verschiedene Arbeitnehmer beschäftigt sein, die lohnabrechnungstechnisch unterschiedlich behandelt werden.
Die Behandlung richtet sich beispielsweise nach der Höhe des Verdienstes, den Arbeitszeiten oder nach anderen Beschäftigungsmerkmalen. Hieraus ergeben sich diverse steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten, die für bestimmte Beschäftigungsarten charakteristisch sind.
Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen Sie einen genaueren Einblick darüber erhalten, welche Besonderheiten die wichtigsten Beschäftigungsarten mit sich bringen und was Sie in der Praxis beachten müssen.