Entgeltabrechnung für mittlere & große Unternehmen

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Gehaltsabrechnung

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Gehaltsabrechnung - Allgemeines

Grundlagen Lohn- und Gehaltsabrechnung

Jeder Mitarbeiter erhält am Monatsende eine Gehaltsabrechnung in schriftlicher Form, die Auskunft über die Bezüge, Abzüge und die Auszahlungssumme gewährt. Damit die Abrechnung korrekt erfolgt, müssen gesetzliche Grundlagen berücksichtigt werden.

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung dient dazu, Lohn und Gehalt für die Arbeitnehmer (Mitarbeiter) aufgrund ihrer erbrachten Arbeitsleistung zu ermitteln. Sie erfolgt jeden Monat auf Basis der Gewerbeordnung, des Aufwendungsausgleichsgesetzes und des Einkommenssteuergesetzes. Das Bruttogehalt enthält noch alle Abzüge, darunter die Steuern. Das Nettogehalt ergibt sich, wenn Steuern und andere Abzüge vom Bruttogehalt abgezogen werden. Mitarbeiter müssen jedoch nicht nur Abgaben von ihrem Bruttogehalt leisten, sondern sie können auch Zuschläge erhalten.

Unterschied zwischen Brutto und Netto

Bevor der Aufbau einer Gehaltsabrechnung erläutert wird, ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto zu klären. Das Bruttogehalt ist steuerpflichtig und wird für Angestellte in jedem Monat in der gleichen Höhe gezahlt. Gewerbliche Arbeitnehmer erhalten einen Bruttolohn, der sich aus der geleisteten Arbeit ergibt und sich in jedem Monat unterscheiden kann. Der Bruttolohn und das Bruttogehalt sind steuerpflichtig. Um diesen Betrag zu ermitteln, müssen alle pauschalbesteuerten und steuerfreien Bezüge von den Gesamtbruttobezügen abgezogen werden. Ein Steuerfreibetrag mindert nicht den steuerpflichtigen Bruttobetrag, sondern den als Basis für die Lohnsteuerermittlung dienenden Betrag. Das Nettogehalt bzw. der Nettolohn ergibt sich, wenn vom Bruttogehalt bzw. Bruttolohn die Lohnsteuer und die Sozialabgaben abgezogen wurden.

Zusammensetzung des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts

Im Sozialversicherungsrecht werden Lohn und Gehalt als Arbeitsentgelt bezeichnet. Aus steuerrechtlicher Sicht ist das Arbeitsentgelt nicht mit Arbeitslohn gleichzusetzen. Der steuerpflichtige Bruttolohn und das Bruttogehalt werden aber meist mit dem Arbeitsentgelt gleichgesetzt. Eine Ausnahme bildet die Direktversicherung als Gehaltsumwandlung. Ein Teil des Entgelts wird bei der Direktversicherung in Versicherungsbeiträge für die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. Voraussetzung dafür ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beiträge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen an, die jährlich neu festgelegt werden. Zum Bruttolohn können mitunter auch Sachbezüge gehören.

Aufbau von Gehaltsabrechnungen

Die Gehaltsabrechnung zeigt, welche Abzüge vom Bruttogehalt vorgenommen werden, und wie hoch das Nettogehalt ausfällt. Vom Bruttogehalt werden:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

abgezogen, um das Nettogehalt zu ermitteln.

Häufig ist bei der Krankenversicherung, abhängig von der vom Arbeitnehmer gewählten Krankenkasse, noch ein individueller Zusatzbeitrag zu zahlen, der ebenfalls vom Bruttogehalt abgezogen wird.
Grundlage für die Berechnung der Steuer (Lohnsteuer) ist das Einkommenssteuergesetz. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. In der Gehaltsabrechnung ist die Lohnsteuer ausgewiesen. Wie hoch die Lohnsteuer ist, hängt von der Steuerklasse und von der Zahl der Kinderfreibeträge des Arbeitnehmers ab.
Der Solidaritätszuschlag ist nur noch von wenigen Arbeitnehmern zu zahlen. Er wird auf die Lohnsteuer berechnet und muss nur von denjenigen gezahlt werden, die über ein außerordentlich hohes Gehalt verfügen. Entscheidend dafür, ob ein Arbeitnehmer den Solidaritätszuschlag zahlen muss, ist die Lohnsteuer, die einen bestimmten Betrag überschreiten muss. Arbeitnehmer, die der Kirche angehören, müssen Kirchensteuer zahlen, die vom Bruttogehalt abgezogen wird.

Vom Nettogehalt können noch weitere Abzüge vorgenommen werden. Möglich sind aber auch Zuschläge auf das Nettogehalt. Nettogehalt abzüglich sonstiger Abzüge und zuzüglich verschiedener Zuschläge ergibt den Auszahlungsbetrag, den der Arbeitnehmer erhält.

Ermittlung des Auszahlungsbetrags

Gehaltsabrechnungen weisen das Bruttogehalt, das Nettogehalt und den tatsächlichen Auszahlungsbetrag für den Arbeitnehmer aus. Vom Nettogehalt können noch verschiedene Beträge abgezogen werden:

  • Beiträge zur Vermögensbildung, wenn der Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen zahlt, umfassen den Betrag des Arbeitgebers und mitunter auch einen vom Arbeitnehmer selbst gezahlten Betrag. Diese Beiträge werden vom Nettogehalt abgezogen und auf ein entsprechendes Sparkonto eingezahlt.
  • Vorschüsse können vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als zinsloses Darlehen gezahlt werden. Sie werden vom Nettogehalt abgezogen.
  • Beiträge für betriebliche Altersvorsorge werden genau wie Vermögenswirksame Leistungen vom Nettolohn abgezogen und auf ein entsprechendes Konto gezahlt.
  • Liegt ein Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts oder eine Gehaltsabtretung vor, werden diese Pfändungen vom Nettogehalt abgezogen. Der Arbeitgeber kann dann nur den pfändungsfreien Anteil des Arbeitsentgelts an den Arbeitnehmer auszahlen.

 

Grundlagen für die Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist ein wichtiger Teil der Gehaltsabrechnung und eine Vorauszahlung der Einkommenssteuer. Es handelt sich um eine Quellensteuer, da sie an der Quelle erhoben wird, also dort, wo sie anfällt. Sie wird daher direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer bei jeder Gehaltsabrechnung zu ermitteln und auszuweisen. Die persönliche Steuerpflicht für Arbeitnehmer ergibt sich aus dem Einkommenssteuergesetz. Die Arbeitnehmer können unbeschränkt oder beschränkt lohnsteuerpflichtig sein. Die unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer haben ihren Wohnsitz im Inland. Die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale, zu denen Steuerklasse, Konfession oder Kinderfreibeträge zählen, sind beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt. Um die Lohnsteuer zu ermitteln, sind Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum des Arbeitnehmers erforderlich. Anhand dieser Angaben können Arbeitgeber die Lohnsteuermerkmale ihrer Arbeitnehmer abrufen. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer haben ihren Wohnsitz nicht im Inland. Sie erhalten vom Finanzamt eine Lohnsteuerabzugsbescheinigung, die sie ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerabzugsbescheinigung bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen.

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