Ihre Mandanten benötigen oftmals eine komplette Rundum-Betreuung, bis hin zur Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive solcher Spezifikationen wie Baulohn, öffentlicher Dienst etc.?
Aber können Sie diese Mehrleistung "Lohn- und Gehaltsabrechnung" auch wirtschaftlich und profitabel anbieten?
Kombinieren Sie Ihre Kundennähe mit unseren Leistungen und bieten Sie Ihren Mandanten eine zuverlässige und termingerechte Abrechnungslösung über lohnexperte.de an.
Suchen Sie eine Lösung für Baulohnabrechnungen? Weitere Informationen zu unserem Steuerberater-Tarif erhalten Sie direkt von unseren Lohnexpert*innen unter 0340 / 870 1 87-30 oder fordern Sie unsere Partnerpreisliste (inkl. Baulohn) an.
Bei der direkten Betreuung übernimmt die Lohnexperte AG die gesamte Kommunikation mit Ihren Mandanten für Sie.
Sämtliche Daten für die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung werden dabei direkt von uns erfasst und verarbeitet. Die Rechnungsstellung für die erfolgten Abrechnungen erfolgt dabei ausschließlich direkt an Ihre Kanzlei. Sie erhalten das gesamte Auswertungspaket und die Finanzbuchhaltungsdateien in Kopie – perfekt für eine lokale Rundum-Betreuung Ihrer Mandanten.
Damit stellt die direkte Betreuung eine besonders komfortable Betreuungsform Ihrer Mandanten dar, bei der Sie von einer spürbaren Entlastung Ihrer eigenen Mitarbeiter profitieren.
Bei der indirekten Betreuung läuft die gesamte Kommunikation mit Ihren Mandanten ausschließlich über Sie. Die Lohnexperte AG tritt dabei nicht in Erscheinung.
Was ist zu tun? Sie übermitteln uns lediglich alle abrechnungsrelevanten Daten Ihrer Mandanten und wir übernehmen wie gewohnt alle Arbeiten für die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung. Zur Erfassung der Daten stellen wir Ihnen neutrale Dokumente zur Verfügung – selbstverständlich ohne Rückschlüsse auf uns als Ihren Dienstleister.
Mit der indirekten Betreuungsform unterstützen Sie somit Ihre Mandanten intensiv bei der Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung und setzen im Hintergrund gleichzeitig auf die fachliche Expertise und Erfahrung der Lohnexperte.
Sie denken darüber nach, die Entgeltabrechnung aus Ihrer Kanzlei auszulagern? Sie erwägen die Zusammenarbeit mit einem externen Lohnbüro?
Ein erfahrener Berater kann hier wertvolle Hilfe leisten. Warum sollten Sie sich nicht auch einmal selbst unternehmerisch und entgeltfachlich von einem Lohnexperten beraten lassen?
Zwei Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen lassen die Lohnbuchhaltung über Steuerberater*innen oder Steuerkanzleien realisieren. Auf Grund der Komplexität einer Lohn- und Gehaltsabrechnung, der ständigen Aktualisierung des gesetzlichen Grundlagen, der hohen Relevanz für den Fortbestand des Unternehmens sowie die umfangreiche Integration der Abrechnungswerte in der Finanzbuchhaltung sollte man immer den steuerlichen Berater in die Abrechnung involvieren.
Ein Großteil der Steuerberater*innen nutzen für die interne Lohnbuchhaltung die DATEV®-Software LODAS oder Lohn und Gehalt. Kleinere Kanzleien hingegen lagern die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung ihrer Mandanten oftmals dann an einen externen Spezialdienstleister aus. So werden vorrangig arbeitsintensive Entgeltabrechnungen (mit Stundenerfassung) bzw. Spezialbereiche (wie Baulohnabrechnungen Galabau, Maler, Gerüstbau, öffentlicher Dienst usw.) von lokalen Partnern an die Lohnexperte AG vergeben. Die eigentliche Beratung zu Steuern, Rücksprachen mit dem Finanzamt, die weiterführende Buchhaltung / Jahresabschluss etc. übernimmt dann wieder der Steuerberater.
Das Führen von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung wird seitens des Steuerberaters in der Regel entsprechend der aktuellen Steuerberatervergütungsverordnung berechnet. Alternativ sind auch individuelle Vereinbarungen in Form von einem Pauschalhonorar oder Zeithonorar möglich.
Neben der Mitarbeiterabrechnung pro Monat können auch weitere Kosten wie Post- und Telekommunikationspauschale, Anträge Lohnfortzahlung, Mitarbeiter-Eintritt/Austritt, Meldungen, Bescheinigungen usw. berechnet werden. Als grobe Orientierung kann die Mittelgebühr für einfache Lohnabrechnungen angenommen werden.
„Für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 5 bis 28 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.“ (siehe Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in § 34 Lohnbuchführung)
Damit ergibt sich eine Mittelgebühr von 16,50 EUR. Zu den konkreten Kosten / Gebühren kontaktieren Sie bitte Ihren jeweiligen Steuerberater oder ihre Steuerkanzlei.
Unser Lohnexperte-Team steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Themen Lohn- und Gehaltsabrechnung gerne kompetent zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen finden wir den für Sie passenden Tarif.